Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Raser, Drängler und Co.: Aggressivität am Steuer
15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Viele Autofahrer in Deutschland pflegen scheinbar einen äußerst laxen Umgang mit geltenden Verkehrsregeln: 10.991.274 sogenannte verkehrsauffällige Personen zählte das Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister zu Jahresbeginn. Doch nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gleichbedeutend mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die abgelaufene Parkuhr oder das Fahren ohne gültiges Kennzeichen sind sicher keine Kavaliersdelikte, im Unterschied zu aggressiven und rücksichtslosen Fahrern aber vergleichsweise harmlos. Wer schon einmal Opfer eines Dränglers geworden ist, weiß um die Bedrohung, die von Verkehrsrowdys ausgeht. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechende Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Nach erfolgreichen Ermittlungen ist die Straße dann ein Stück sicherer – und das Fahreignungsregister um einen Verkehrssünder reicher. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Verkehrsrowdys / Motorrad-Etikette
15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Aggressivität ist kein guter Beifahrer. Im Gegenteil, aufdringliches und rücksichtsloses Fahrverhalten ist ein erhebliches Unfallrisiko. Mehr noch, wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Wir klären auf über Rowdytum auf der Straße und geben praktische Hinweise im Umgang mit aggressiven Fahrern. Biker pflegen bekanntermaßen untereinander eigene Umgangsformen. Doch was steckt hinter den vermeintlich ungeschriebenen Gesetzen der Motorradkultur? Wir haben in diesem Monat fünf Tipps im Gepäck, die dir die Interaktion mit Gleich- und Andersgesinnten garantiert vereinfachen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Neue Öffnungszeiten
17.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler, ab sofort sind wir am Standort Lesum auch ganztägig für Euch erreichbar. Im Zuge dieser Öffnungszeitenerweiterung, haben wir die Öffnungszeiten in unserer Hauptstelle in Vegesack leicht angepasst. Die genauen Zeiten entnehmt Ihr bitte unserem Terminboard. Wir freuen uns darauf, Euch bei uns begrüßen zu dürfen !!! Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Sicher unterwegs mit Anhänger
15.06.2021 | FAHRSCHUL-WISSENWer mit dem PKW schwere Lasten transportieren möchte, kommt um den Anhänger nicht herum. Doch damit Fahrer und Fracht sicher am Ziel ankommen, gilt es einiges zu beachten. Ob Umzug, Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pferdetransport – es gibt Situationen im Leben eines jeden Autofahrers, in denen das Fassungsvermögen des Kofferraums schlicht nicht ausreicht. Schnelle Abhilfe verspricht dann ein Anhänger, schließlich berechtigt bereits der PKW-Führerschein zum Ziehen von ungebremsten Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm. Laut Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. genügt dies zur Führung von 50 Prozent aller handelsüblichen Wohnwagen. Tatsächlich unterschätzen viele Autofahrer jedoch die Herausforderungen, die schon die Fahrt mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger mit sich bringt. „Das Führen eines Anhängers bedeutet unabhängig von Größe und Gewicht zunächst ein völlig verändertes Fahrgefühl“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Selbst für routinierte Fahrer können bereits einfache Lenkmanöver problematisch werden, weil der Anhänger auf jeden Einschlag äußerst empfindlich reagiert. Hinzu kommen je nach Beladung doppelt so lange Bremswege, ein wesentlich begrenzterer Rangierraum und nicht zuletzt die enorm gewöhnungsbedürftige Lenkumkehrung in der Rückwärtsfahrt“. #userInhaber# rät deshalb zu einer besonders vorausschauenden Fahrweise: „Nutzen Sie sämtliche Innen- und Außenspiegel, um den Anhänger jederzeit im Blick zu halten, halten Sie sich an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 80 km/h und lassen sich nach Möglichkeit beim Parken und Rückwärtsfahren anweisen“. Der sichere Transport beginnt indes noch vor der Fahrt mit der ordnungsgemäßen Beladung und Sicherung. „Das Transportgut sollte unter Berücksichtigung der zulässigen Anhänge- und Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger möglichst gleichmäßig mittig über der Achse verteilt werden“, weiß #userInhaber#. Anschließend gilt es, sämtliche Lasten mittels Spanngurten, Seilen und Netzen so zu fixieren, dass sie auch einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung standhalten. Wer über wenig bis keine Erfahrung mit Anhängern besitzt, empfiehlt #userInhaber#, zunächst das Handling des Gespanns ausgiebig in kontrollierter Umgebung zu trainieren. Seit 2013 besteht für Inhaber eines Führerscheins der Klasse B zudem die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis durch eine sechsstündige Fahrschulung um die Schlüsselzahl 96 zu erweitern. Der entsprechende Zusatz besitzt in der gesamten EU Gültigkeit und berechtigt zum Bewegen von Gespannen bis zu 4,25 Tonnen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Anhänger / Zu zweit im Sattel
15.06.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, pünktlich zum bevorstehenden Sommeranfang entspannt sich endlich auch die pandemische Lage: Langsam, aber sicher scheinen auch schmerzlich vermisste Ausflüge oder Reisen wieder in greifbare Nähe zu rücken. Doch wer sich mit Sack und Pack auf den Weg machen will, benötigt zuweilen zusätzlichen Stauraum. In unserem diesmonatigen Newsletter dreht sich deshalb alles rund um das Thema Transport. Im Gepäck haben wir jede Menge hilfreiche Tipps und Tricks zu Handhabung und Führung von Anhängern. Biker transportieren indes vorzugsweise Beifahrer. Was dein Sozius und du beachten solltet, um gemeinsam das größtmögliche Fahrvergnügen zu genießen, erfahrt ihr in unseren „Biker-News“. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >WhatsApp Hotline !!!
05.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler, ab sofort haben wir zwei WhatsApp Hotlines für Euch freigeschaltet. Auf diesen stehen wir Euch zu Rückfragen rund um die Führerscheinausbildung in unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Hier die Telefonnummern: 0157/70179005 01520/4203868 Wir freuen uns auf Eure Nachrichten! Euer Team der Fahrschule StreetView
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